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Stellungnahme zur Delegation heilkundlicher Maßnahmen und Medikamentengabe an die Notfallsanitäter in Bayern

Mit Stand vom 15.03.2018 hat das für den Rettungsdienst in Bayern zuständige Ministerium aktualisierte Vorgaben für invasive Maßnahmen durch Notfallsanitäter herausgegeben. Wir halten die Vorgaben für unzureichend, insbesondere was die Rechtssicherheit angeht. Viele Bundesländer haben ihre Rettungsdienstgesetze angepasst und sich zukunftsorientiert sowie im Sinne der Umsetzung des Notfallsanitätergesetzes aufgestellt. Insbesondere die fast durchgängige An- bzw. Nachforderung eines Notarztes zur Vermeidung von arbeitsrechtlichen Konsequenzen für das Rettungsfachpersonal muss unverzüglich geändert werden.

Die Präambel sowie weitere dazugehörig Anlagen sind unter
www.aelrd-bayern.de/index.php?option=com_content&view=article&id=268&Itemid=566 abrufbar.

Die Stellungnahme des DBRD finden Sie hier.

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