Der Strafrechtsschutz wird zu den Bedingungen einer regulären Rechtsschutzversicherung gewährt.
Versicherungsschutz besteht, wenn das betreffende Delikt sowohl vorsätzlich als auch fahrlässig begangen werden kann und das Verfahren entweder eingestellt wird oder aber eine Verurteilung nur wegen Fahrlässigkeit erfolgt. Wenn das Mitglied freigesprochen wird, zahlt ohnehin die Staatskasse die Rechtsanwaltsgebühren.
Soll das Mitglied ein Sexualdelikt begangen haben, erfolgt lediglich eine Beratung.