31.01.2013 - Anhörung zum NotSanG im Ausschuss für Gesundheit
Am 30.01.2013 fand die Anhörung zum geplanten Notfallsanitätergesetz (NotSanG) im Ausschuss für Gesundheit statt. Über zwei Stunden stellten die Ausschussmitglieder den Verbänden und Einzelsachverständigen Fragen rund um den Regierungsentwurf. Eines der Hauptthemen war das Ausbildungsziel. Wie bereits seit Monaten gewohnt, lehnten die Vertreter der Ärzteverbände die invasiven Maßnahmen durch Notfallsanitäter (NotSan) ab. Leider wurde erneut erwähnt, dass die Narkose, Thoraxdrainage und Koniotomie als eine gefahrengeneigte Tätigkeit nicht durch NotSan sicher durchgeführt werden können. Der DBRD, vertreten durch den 1. Vorsitzenden Marco K. König, lies aber nicht unerwähnt, dass die erwähnten Maßnahmen von NotSan gem. der Ausbildungsstruktur gar nicht beherrscht werden sollen, sondern nur einem Notarzt sicher zu assistieren sind. Zudem wollten die Ausschussmitglieder wissen, ob die Kompetenz weiterhin unter den rechtfertigenden Notstand fällt oder ins Heilpraktikergesetz mit aufgenommen werden muss. Der zweite große Punkt war die Finanzierung. Zu klären ist, wie viele NotSan zukünftig pro Jahr nötig sind und wie sich die jährlichen Mehrkosten berechnen. Erörtert wurden u. a. die Einbindung von beamtenrechtlichen Regelungen für die Feuerwehren sowie die Übergangsregelungen. Erfreulich war, dass viele interessierte Besucher die Anhörung verfolgt haben und somit den verantwortlichen Politikern die Notwendigkeit einer Novellierung zeigen konnten.
Das Video der Anhörung ist in der Mediathek des Deutschen Bundestages abrufbar: Öffentliche Anhörung zum Gesetzentwurf der Bundesregierung zum Beruf des Notfallsanitäters
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