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Weiterhin erhebliche Probleme in NRW bei der Umsetzung des NotSanG

Heute ist der Antrag der CDU Fraktion des Nordrhein-Westfälischen Landtages zur Problematik des Notfallsanitäter veröffentlicht worden.

Der DBRD bedauert es sehr mitanzusehen, dass in den beiden bevölkerungsgrößten Bundesländern die Umsetzung des Notfallsanitätergesetzes regelrecht verschlafen wird. Und dann soll wegen Unfähigkeit der Bundesgesetzgeber einspringen und die Übergangszeit verlängern. Dann sagen wir: „Nein!“

Nordrhein-Westfalen und auch Bayern haben mit einer nicht geringen überheblichen Arroganz den anderen Bundesländern zeigen wollen wie es richtig geht ein Ausbildungsgesetz umzusetzen. Das ist leider gründlich schiefgegangen. Und obwohl es in anderen Bundesländern durchaus Kapazitäten für Ergänzungsprüfungen gibt, verweigern die zuständigen Behörden die Zulassung. Das ist ein Skandal und hat nun rein gar nichts mehr mit Respekt gegenüber den ohnehin nicht besonders von Politikern wertgeschätzten Rettungsassistenten zu tun. Andere Bundesländer wie z. B. Hessen, Niedersachsen, Saarland und Schleswig-Holstein haben sehr früh mit der Umsetzung bekommen. Gleichzeitig gibt es dort auch erheblich weniger Probleme bei der Durchführung der dreijährigen Ausbildung zum Notfallsanitäter. Erschwerend kommt hinzu, dass in NRW erst 2027 Notfallsanitäter auf den RTW verbindlich eingesetzt werden sollen. Damit haben alle Abgeordneten des Nordrhein-Westfälischen Landtages, die der Novellierung des Rettungsgesetzes zugestimmt haben, jeglichen Druck herausgenommen, eine zügige Weiterqualifizierung zu gewährleisten. Aber da die selbigen auch kein Interesse an einer in Deutschland üblichen Mindestqualifikation von Notärzten haben, gleicht sich das dadurch offensichtlich aus. Aber wie sagte ein Leitender Feuerwehrbeamter im Jahre 2014 in einer Sitzung des zuständigen Ministeriums: „In NRW haben wir schon heute eine hohe Qualität im Rettungsdienst. Eigentlich brauchen wir keine Notfallsanitäter.“

pdfAntrag der CDU als PDF zum Download

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