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DBRD Gutachten über die Gabe von Betäubungsmitteln zur Schmerzlinderung durch Notfallsanitäter

Der DBRD hat ein Gutachten über die Gabe von Betäubungsmitteln zur Schmerzlinderung durch Notfallsanitäter durch den renommierten Fachanwalt für Medizinrecht Prof. Fehn aus Köln in Auftrag gegeben. Durch das Gutachten wird der derzeitige Zustand und die herrschende Unsicherheit aufgehoben. Nun sind die Verantwortlichen Ärztlichen Leiter Rettungsdienst und die Gesetzgeber gefragt die Inhalte zügig und praxisnah umzusetzen.

Die DBRD Stellungnahme zum Gutachten können sie hier runterladen (221 KB).

Das Gutachten von Prof. Fehn können sie hier runterladen (5800 KB).

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