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Stichtagsregelung § 32 Abs. 2 NotSanG wird gestrichen

Die Bundestagsfraktionen CDU/CSU und SPD werden einen Antrag in den Gesundheitsausschuss einbringen, der die Stichtagsregelung aufheben wird. Der DBRD begrüßt diese Gesetzesänderung, da es für die Prüfungsvoraussetzung unerheblich ist wann die Rettungsassistentin/ der Rettungsassistent fünf Jahre Berufserfahrung als Prüfungsvoraussetzung nachweisen kann. Nach unseren Informationen werden auch die anderen Bundestagsfraktionen dem Änderungsantrag zustimmen.
Der Wegfall der Stichtagsregelung bedeutet einerseits für viele Betroffene eine kürze Prüfungsvorbereitungszeit sowie Prüfungsdauer. Andererseits werden viele Leistungserbringer deutliche Vorteile haben, da weniger Ausfallpersonal benötigt wird. An der Übergangsfrist bis zum 31.12.2020 wird festgehalten.  Der DBRD rechnet mit einer Gesetzesänderung noch vor der Sommerpause.

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