Rettungsassistent nach i.v.-Zugang gekündigt
Am 02.05.2018 wurde einem Rettungsassistenten des BRK Bamberg die Kündigung ausgesprochen, weil er einer Patientin einen i.v.-Zugang gelegt und eine Vollelektrolytlösung (500 ml) verabreicht hat. Die Patientin mit Z. n. Sturz litt an leichten Rückenschmerzen, Durchfall sowie Erbrechen, war nach der umfangreichen Aufklärung mit dieser Maßnahme einverstanden und lehnte bei voller Zurechnungsfähigkeit eine Beförderung ab. Der Rettungsassistent klärte die Patientin und Familienmitglieder erneut umfangreich auf, dass sie bei erneuter Verschlechterung des Gesundheitszustandes erneut den Rettungsdienst oder alternativ den Kassenärztlichen Bereitschaftsarzt rufen mögen. Der später eingetroffene Bereitschaftsarzt beschwerte sich danach beim BRK und ÄLRD über die „Kompetenzüberschreitung“ und löste damit die arbeitsrechtlichen Schritte aus.
Zu der Kündigung des BRK KV Bamberg sprach sich der zuständige ÄLRD für ein Berufsverbot aus.
Da es sich bei dem betroffenen Rettungsassistenten um ein DBRD-Mitglied handelt, vertreten wir ihn anwaltlich. Leider ist dies ein erneuter Fall in Bayern von „Mitarbeiterentsorgung“. Hier wird in keiner Weise die Verhältnismäßigkeit gewahrt. Ein Patienten- und Mitarbeiterschutz eines Arbeitgebers sieht anders aus. Es ist befremdlich, dass in der jüngeren Vergangenheit solche erschreckenden Nachrichten nur aus Bayern zu vernehmen sind.
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