Rechtssicherheit für Notfallsanitäter kommt
Heute hat der Ausschuss für Gesundheit über die Änderung zum Notfallsanitätergesetz (NotSanG) beraten und alle vom DBRD geforderten Änderungen angenommen. Morgen, am 28. Januar 2021, zwischen 17:00 und 17:40 Uhr wird der Deutsche Bundestagnach entsprechender Beratungdie Gesetzesänderung verabschieden.
„Das ist für den DBRD und den gesamten Rettungsdienst ein Riesenerfolg“, so Marco K. König, 1 Vorsitzender. „Auch wenn es ein sehr steiniger Weg war, möchte ich mich bei allen Beteiligten für den nun vorliegenden Beschluss bedanken“, so König weiter. Voraussichtlich am 12. Februar 2021 wird der Bundesrat zustimmen, so dass die Gesetzesänderung noch im Februar 2021 vom Bundespräsidenten unterzeichnet werden kann und somit in Kraft tritt.
Hier der zukünftige Zusatzparagraph im NotSanG:
„§2a
Eigenverantwortliche Durchführung heilkundlicher Maßnahmen durch Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter
(1) Bis zum Eintreffen der Notärztin oder des Notarztes oder bis zum Beginn einer weiteren ärztlichen, auch teleärztlichen Versorgung, dürfen Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter heilkundliche Maßnahmen, einschließlich heilkundlicher Maßnahmen invasiver Art, dann eigenverantwortlich durchführen, wenn
- sie diese Maßnahmen in ihrer Ausbildung erlernt haben und beherrschen,
- die Maßnahmen jeweils erforderlich sind, um Lebensgefahr oder wesentliche Folgeschäden von der Patientin oder dem Patienten abzuwenden.“
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