Bundesrat verabschiedet Änderungen im NotSanG am 12.02.2021
Die Änderungen im Notfallsanitätergesetz (NotSanG) kommen einer besonderen Ehre zuteil. Über den § 2a NotSanG (inkl. den Anpassungen in §§ 22 und 23 NotSanG) wird in der 1.000 Bundesratssitzung abgestimmt.
Nach dem derzeitigen Stand der Tagesordnung werden bereits unter TOP 4 (von derzeit über 81!) das MTA-Reformgesetz sowie die Änderungen weiterer Gesetze aufgerufen. Der Gesundheitsausschuss des Bundesrates empfiehlt die Zustimmung zu den Änderungen im NotSanG, und somit treten diese wahrscheinlich noch in diesem Monat in Kraft.
Die Sitzung beginnt um 09:30 Uhr und wird live unterwww.bundesrat.deübertragen.
- Erstellt am .