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Offener Brief an die Politik

zum nicht umgesetzten Gesetz zur Reform der Notfallversorgung und zu den damit verbundenen Auswirkungen auf den Rettungsdienst

Der DBRD bedauert sehr, dass durch die Beendigung der Koalition aus SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP das Gesetz zur Reform der Notfallversorgung (NotfallG) mit den auch für den Rettungsdienst dringend erforderlichen Änderungen und Anpassungen nicht mehr in dieser Legislaturperiode zur Umsetzung kommt.

Zeitgleich mit dem Austritt der FDP aus der Koalition fand die Sitzung des Gesundheitsausschusses des Deutschen Bundestags statt, in der sich alle Experten sowie die beteiligten Fachverbände einig über die Wichtigkeit dieser politischen Reformen waren. Die ebenfalls notwendige Krankenhausreform (KHVVG) wurde noch von Bundestag und Bundesrat beschlossen. Die dazugehörende und für unseren Versorgungsbereich sehr wichtige Notfallreform allerdings bisher nicht.

Tagtäglich sind wir mit großen Herausforderungen der rettungsdienstlichen Systemüberlastung konfrontiert und arbeiten weit über die Grenzen des überlasteten Systems hinaus. Die bereits diskutierte Notfallreform, deren Erforderlichkeit nach unserer Wahrnehmung weitgehend unstrittig ist, beinhaltet wesentliche Steuerungselemente, die zu einer erheblichen Systemkonsolidierung beitragen können.

Daher fordern wir alle demokratischen Parteien auf, sich auch in dieser politisch unruhigen Zeit zeitnah mit der Notfallreform zu befassen.

Für den DBRD sind dabei die wesentlichen Aspekte unter anderem:

  • Vernetzung der Notrufabfragen und Herstellung einer Durchgängigkeit der Systeme
  • Verbesserung der Performanz der nicht rettungsdienstlichen Notfalldienste der Kassenärztlichen Vereinigungen
  • Sicherstellung eines flächendeckenden und belastbaren aufsuchenden Dienstes der Kassenärztlichen Vereinigungen
  • Verbesserung der Erreichbarkeit der 116 117 mit einer Annahmezeit von unter 30 Sekunden, um im Vergleich mit der Notrufnummer 112 attraktiv zu sein
  • Sicherstellung eines ausreichenden Netzes der Notfallaufnahmen zur Sicherstellung der Weiterversorgung
  • Wandel und Anpassung der rettungsdienstlichen Leistung von einer Transportleistung hin zu einer medizinischen Versorgungsleistung
  • Schaffung eines belastbaren und zur Wirkung kommenden eigenverantwortlichen heilkundlichen Handlungsrahmens für Notfallsanitäter auch bei niederschwelligen Hilfeersuchen mit der Möglichkeit einer fallabschließenden und damit systementlastenden Bearbeitung
  • Orientierung der rettungsdienstlichen Versorgungsqualität am Stand der medizinischen Kunst und an Wissenschaft und Technik und nicht mehr an individuellen Vorgaben einzelner ärztlicher Leitungen
  • Sicherstellung einer belastbaren Finanzierung
  • Einbindung der Bundesländer und weiterer Fachexperten in die Ausgestaltung der rettungsdienstlichen Reform

Viele der genannten Punkte sind bereits in der Notfallreform angedacht und auch durch Änderungsanträge erfasst. Die bisher geleistete Vorarbeit stellt überwiegend geeignete Ansätze zur Verbesserung der Versorgungslandschaft dar. Daher ermutigen wir eindringlich alle politisch Handelnden der verschiedenen demokratischen Parteien und Gruppen, sich schnellstmöglich mit dieser Thematik zu befassen und die Chance auf eine verbessernde Reform zügig zu ergreifen. Wir fordern bereits jetzt die politisch Handelnden der kommenden Bundesregierung auf, spätestens nach der Wahl umgehend die Reformierung der Notfallversorgung voranzutreiben.

Gerade die bisherige Verankerung der Rettungsdienste im SGB V als reine Transportleistung führt aktuell dazu, dass Kostenträger vermehrt die Kostenübernahme für Einsatzfahrten ohne Transport in eine Versorgungseinrichtung ablehnen. Dieses Verhalten wird zu einer Zunahme vermeidbarer Transporte führen und das System der Rettungsdienste und der Notfallaufnahmen weiter unnötig belasten. Hier muss dringend Abhilfe geschaffen werden.

Wir bitten um Ihre politische Aufmerksamkeit in dieser wichtigen Frage der Daseinsvorsorge und hoffen auf baldige nachhaltige Verbesserungen. Der DBRD steht hierfür jederzeit gerne beratend zur Verfügung.

 

Lübeck, 02. Januar 2025

Für den Vorstand
Frank Flake
1. Vorsitzender

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