Pyramidenprozess 2024 veröffentlicht
Bereits frühzeitig wurde auf gemeinsame Initiative des DBRD und dem Bundesverband der Ärztlichen Leiter im Jahre 2014 der sogenannte Pyramidenprozess veröffentlicht, an dem vielen Fachgesellschaften mitgewirkt haben.
Nun wurde dieser Pyramidenprozess 2024 im Bereich der Maßnahmen und Medikamente überarbeitet. Hier war ebenfalls der DBRD beteiligt. Wir begrüßen die neuen Regelungen, auch wenn wir nicht überall unsere Vorstellungen durchsetzen konnten.
Die Kataloge stellen den Mindestumfang dar, der bundesweit in der Ausbildung zu vermitteln ist und damit zum Regelportfolio der Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter gehört. Dies sind alles Maßnahmen, die entsprechend § 2a NotSanG zur Regeltätigkeit gehören.
ÄLRD können nach unserer Einschätzung diese Maßnahmen und Medikamenten nicht einschränken, aber durch ergänzende Erweiterungen entsprechend § 4 Absatz 2 Nr. 2c NotSanG zusätzliche Therapien ermöglichen. Der DBRD hat diese Veränderungen aufgegriffen und in den Musteralgorithmen 2025 umgesetzt, die die Empfehlungen aus 2014 und 2025 aufgreifen und konkrete und etablierte Umsetzungswege aufzeigen.
Hier geht es zu dem aktualisierten Katalogen 2024 und den Empfehlungen aus 2014:
- Erstellt am .