09.05.2012 - Stellungnahme des DBRD zur Diskussion um die Novellierung des sächsischen Rettungsdienstgesetzes
Der Deutsche Berufsverband Rettungsdienst e.V. (DBRD) beobachtet die Entwicklungen im Bundesland Sachsen, in welchem durch eine Änderung des Rettungsdienstgesetzes die Leistungen des Rettungsdienstes künftig alle 7 Jahre öffentlich ausgeschrieben werden sollen.
Der Sorge, der in den sächsischen Rettungsdiensten beschäftigten Kolleginnen und Kollegen um den möglichen Verlust des Arbeitsplatzes oder um mögliche Einschnitte in ihrer Bezahlung, muss bei allen Überlegungen Rechnung getragen werden. Ein qualitativ hochwertiger und professioneller Rettungsdienst kann lediglich durch motiviertes und engagiertes Rettungsfachpersonal sichergestellt werden. Hierfür sind gute und verlässliche Arbeitsbedingungen sowie eine gerechte Bezahlung unerlässlich.
Der DBRD hat bereits im Jahr 2008 eine Stellungnahme zur Ausschreibung von rettungsdienstlichen Leistungen veröffentlicht, auf die wir noch einmal aufmerksam machen möchten. Die Stellungnahme steht unter der Rubrik "Stellungnahmen und Positionen" zum Abruf bereit.
Der DBRD lehnt Entwicklungen, welche zu Lasten der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Rettungsdiensten gehen, ab.
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