DBRD sieht Leistungsfähigkeit des Rettungsdienstes gefährdet
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Lübeck: Der Deutsche Berufsverband Rettungsdienst e. V. (DBRD) nimmt die Einordnung des Expertenrats der Bundesregierung zur Omikronwelle sehr ernst und sieht die Leistungsfähigkeit des Rettungsdienstes gefährdet. Der Rettungsdienst als ein wichtiger Bestandteil der kritischen Infrastruktur (KRITIS) steht von Beginn der Pandemie an unter einer noch höheren Belastung als ohnehin. Die Verantwortlichen haben vielerorts vernachlässigt, den Rettungsdienst grundlegend zu novellieren und zukunftsfähig zu gestalten.
Das Rettungsfachpersonal ist einer besonderen Gefährdung ausgesetzt, weil es regelhaft mit unbekannten Patienten konfrontiert ist und zudem in der Akutversorgung Abstände nicht eingehalten werden können. Eine SARS-CoV-2-Infektion der Patienten kann aktuell grundsätzlich nie ausgeschlossen werden. Aus Verantwortungsgefühl hat das Rettungsfachpersonal bereits sehr früh eine der höchsten Impfquote im Gesundheitswesen vorweisen können.
„Wenn die Einschätzung des Expertenrats zutrifft, werden auch die Kollegen des Rettungsdienstes von erhöhtem Personalausfall betroffen sein. Gleichzeitig ist aber auch mit einer weiteren Zunahme der Rettungsdiensteinsätze zu rechnen. Um dieser Herausforderung gerecht zu werden, ist nun schnellstmöglich eine entschlossene Strategie aller Beteiligten und Verantwortlichen notwendig“, so Marco K. König, 1. Vorsitzender des DBRD. „Wir müssen an dieser Stelle klar feststellen, dass selbst nach fast zwei Jahren Pandemie die Schaffung von robusten Versorgungsstrukturen des Rettungsdienstes und Anpassungen an die Versorgungsrealität versäumt wurden“, so König weiter. „Es ist inzwischen fünf nach zwölf und zwingend erforderlich, dass die verantwortlichen Ärztlichen Leiter Rettungsdienst (ÄLRD) endlich die Notfallsanitäter ihre erlernte Arbeit machen lassen und die teilweise konkrete Untersagung von erforderlicher Patientenversorgung aufgeben. Eine konstruktive Auseinandersetzung mit der Ausnutzung dieser umfangreichen Ausbildung für den Patienten ist endlich einzufordern.“
Durch konsequente Umsetzung der folgenden Punkte kann eine rettungsdienstliche Versorgungsstabilität erreicht werden:
Kompetenzen des Notfallsanitäterberufs endlich konsequent für die Versorgung nutzen
Ihre Ausbildung qualifiziert Notfallsanitäter zur eigenverantwortlichen Beurteilung des Gesundheitszustands und zur eigenverantwortlichen Umsetzung der erforderlichen Maßnahmen zur Abwendung von Lebensgefahr oder wesentlichen Folgeschäden. Durch konsequente Ausschöpfung aller erlernten Kompetenzen im Einsatz kann in vielen Fällen eine tragfähige Versorgung sichergestellt werden.
Reduktion vieler unnötiger Notarztalarmierungen – Anpassung der Notarztindikationskataloge
Die Kompetenzen von Notfallsanitätern beinhalten explizit auch die Einschätzung und Entscheidung über die Erforderlichkeit eines Notarztes oder anderer ärztlicher Behandlung. Leider sind die Notarztindikationskataloge seit Einführung des Berufsbildes des Notfallsanitäters im Jahr 2014 bisher nicht angepasst worden, und die Kompetenzen der Notfallsanitäter werden oftmals nicht genutzt, gegebenenfalls sogar konsequent unterdrückt.
Erneute Feststellung der epidemischen Lage von nationaler Tragweite durch den Deutschen Bundestag
Durch ein erneutes Feststellen der epidemischen Lage von nationaler Tragweite ist die konsequente Ausnutzung des Infektionsschutzgesetzes möglich. Dieses sieht für Notfallsanitäter die Ausübung heilkundlicher Tätigkeiten explizit vor. So kann die Versorgung durch Notfallsanitäter ausgedehnt und die wertvolle Ressource des Notarztes für lebensrettende Notfallsituationen bereitgehalten werden. Leider wurde in der bisherigen Pandemie die Nutzung durch die Länder aktiv verhindert, und es wurde an den bisherigen Versorgungsstrukturen und insbesondere Notarztindikationskatalogen festgehalten.
Umgehende Änderung des Betäubungsmittelgesetzes – Schmerztherapie durch Notfallsanitäter endlich zulassen
Aktuell ist der Einsatz von Schmerzmitteln, die unter das Betäubungsmittelgesetz (BtMG) fallen, für Notfallsanitäter nur schwer umsetzbar. Bereits seit Jahren besteht Einigkeit über die Notwendigkeit einer wirkungsvollen Schmerztherapie durch Notfallsanitäter. Die Verzögerung der Schmerztherapie und die Inkaufnahme, Schmerzen länger als notwendig erleiden zu müssen, stellt aus unserer Sicht einen Verstoß gegen das Prinzip der körperlichen Unversehrtheit dar. In pandemischen Zeiten ist es zudem inakzeptabel, wenn zur rechtlichen Absicherung zusätzliche Notarzteinsätze erforderlich werden. Der DBRD erwartet von der Bundesregierung eine Änderung des BtMG und der Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung (BtMVV) sowie die Aufnahme des Notfallsanitäters in den Kreis der berechtigten Anwender mit allen entsprechend erforderlichen Nebenregelungen, um den unbestritten notwendigen Einsatz von Opiatanalgetika durch Notfallsanitäter rechtssicher zu gestalten.
Krankentransportwagen sind auch zu leichten Notfällen zu entsenden
Krankentransportwagen (KTW) sind einerseits mit einer Notfallausstattung ausgerüstet und andererseits mit ausgebildetem Personal besetzt, das insbesondere im Bereich medizinischer Notfälle ausgebildet wurden. Durch die gezielte Disposition von KTW zu leichteren Notfallbildern kann eine deutliche Entlastung im Bereich der eigentlichen Notfallrettung erreicht werden.
Einsatzzeiten verkürzen durch gezielte Nutzung von Sonder- und Wegerechten
Ein relevanter Anteil der Einsatzzeit entfällt auf reine Fahrzeiten. Sollte der Rettungsdienst an den Rand seiner Leistungsfähigkeit kommen, kann diese Zeit durch die Nutzung von Sonder- und Wegerechten deutlich verkürzt werden. Somit könnte eine Versorgung auch mit reduzierten Rettungsmitteln aufrechterhalten werden.
Notaufnahmestrukturen verbessern – Strukturen für schnelle Triage und Übergabe schaffen
Gerade in Zeiten der Pandemie hat sich gezeigt, dass viele Notaufnahmen überlastet sind und sich ein Stau der Einsatzfahrzeuge vor diesen bildet. Hier sind organisatorische und strukturelle Maßnahmen zu treffen, die eine zügige Ersteinschätzung und Übergabe an das Personal der Notaufnahme sicherstellen.
Gesetz zur Reform der Notfallversorgung anpacken – Zukunftssicherheit herstellen
Bereits in der letzten Legislaturperiode wurde das Gesetz zur Reform der Notfallversorgung diskutiert. Der DBRD fordert nun die schnelle Wiederaufnahme dieser Diskussionen. Insbesondere die Veränderungen im SGB V sowie die Anerkennung der rettungsdienstlichen Versorgung und nicht der Transportleistung als Hauptleistung sind ein wichtiger Baustein. Zudem können dadurch die geänderten Herausforderungen in der Versorgung beispielsweise durch eine flächendeckende Einführung von Gemeindenotfallsanitätern, die Einführung von Rettungseinsatzfahrzeugen (REF), die Zuweisung von Patienten auch in Arztpraxen und die Neuordnung der KV-Dienste lösungsorientiert geregelt werden. Ziel muss es insbesondere in Zeiten der Pandemie sein, unnötige Belastungen der Krankenhäuser zu vermeiden, indem geeignete alternative Versorgungsstrukturen mehr eingebunden werden. Durch konsequente Einbindung des Kassenärztlichen Notdienstes in die Alarmierungsstrukturen der Rettungsleitstellen unter Führung der kommunalen Träger kann eine ressourcenschonende und treffsichere Entsendung von Einsatzkräften erfolgen.
Konzentration auf anspruchsvolle Tätigkeiten – Ressourcen gezielt einsetzen
Insbesondere in Zeiten der Pandemie und unter Berücksichtigung der möglichen Auswirkungen der Omikronvariante ist es wichtig, das Rettungsfachpersonal gezielt einzusetzen. Durch Umorganisation in hochfrequentierten Rettungsdienstbereichen und Verlagerung von Tätigkeiten wie Materialwirtschaft und Routine-, aber auch Akutdesinfektionen kann eine deutliche Entlastung des Rettungsfachpersonals erreicht werden. Durch den Einsatz von geschultem Hilfspersonal können beispielsweise Reserverettungsmittel desinfiziert und bereitgestellt werden, um das Rettungsfachpersonal für Notfälle bereitzuhalten. Dieses Personal kann in Pandemiezeiten nicht stundenlang für Routinereinigungen gebunden werden. So stehen auch bei pandemiebedingt reduziertem Personalpool mehr Rettungsmittel zur Verfügung.
Infektionsschutz sicherstellen und ausdehnen
Im bisherigen Verlauf der Sars-CoV-2-Pandemie kam es zu erheblichen Engpässen in der Belieferung von Schutzmaterialien, insbesondere im Bereich adäquater Schutzkittel und FFP-2- und FFP-3-Masken. Zudem kam es zu teils extremen Preissteigerungen. Eine Sicherstellung der Lieferketten und eine klare Priorisierung der KRITIS-Bereiche in Bezug auf die Belieferung sowie eine vollständige Deckung der tatsächlich entstehenden und entstandenen pandemiebedingten Zusatzaufwendungen müssen zugesichert werden. Durch geeignete Testkonzepte muss versucht werden, die Ansteckungen des Rettungsfachpersonals zu minimieren. Durch niederschwellige Impfangebote, Impfungen in den Betrieben sowie eine Priorisierung des Personals aus Rettungsdienst/Krankenbeförderungswesen und sanitätsdienstlichen Katastrophenschutzeinheiten muss versucht werden, diesen Bereich in den nächsten Tagen durch Booster-Impfungen so robust wie möglich aufzustellen und die Anzahl der drohenden Krankheitsausfälle durch zu erwartende Infektionen mit der Omikronvariante zu minimieren.
Rechtzeitig den Ausruf des Katastrophenfalls auf Kreis- und/oder Landesebene in Betracht ziehen
Es erscheint aufgrund der zu erwartenden Herausforderungen sinnvoll, durch rechtzeitiges Ausrufen des Katastrophenfalls auf Kräfte des sanitätsdienstlichen Katastrophenschutzes und der Bundeswehr zurückgreifen zu können. Beispielsweise durch Konzepte mit Mischbesetzung aus Rettungssanitätern als Transportführern und sanitätsdienstlichen Katastrophenschutzkräften als Fahrern kann aus unserer Sicht der Krankenbeförderungsdienst weitgehend abgesichert werden. Schulungen auf Fahrzeuge, Material und besondere pandemieassoziierte Hygienemaßnahmen sind dazu erforderlich.
Anmerkung: Um die Lesbarkeit der Informationen zu erleichtern, wird bei Personenbezeichnungen in der Regel die männliche Form verwendet. Es sind jedoch stets Personen aller Geschlechter gemeint.
Der DBRD ist die berufsständische Vertretung des deutschen Rettungsfachpersonals mit mehr als 11.000 Mitgliedern. Wir treten ein für die Verbesserung der präklinischen Versorgung aller dem Rettungsdienst anvertrauten Patienten nach derzeit geltendem wissenschaftlichen Stand und den jeweils aktuellen Leitlinien der Fachgesellschaften, die Verbesserung und Vereinheitlichung der Aus- und Fortbildung des Rettungsfachpersonals, die Etablierung und Unterstützung von geeigneten zertifizierten Kurssystemen, die Verbesserung der Öffentlichkeitsarbeit und der Außendarstellung des Rettungsdienstes, die Unterstützung und Durchführung von Forschungsprojekten zu notfallmedizinischen und rettungsdienstlichen Fragestellungen sowie die Verbesserung der Schnittstellenproblematiken zwischen Kliniken, Feuerwehr, Polizei, Arztpraxen und Notdiensten.
Lübeck, 23. Dezember 2021
Für den Vorstand, Beirat und Ärztliche Beirat
Marco K. König
1. Vorsitzender
Pressekontakt:
Deutscher Berufsverband Rettungsdienst e. V. (DBRD)
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23562 Lübeck
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