In Arbeitsrechtssachen besteht Rechtsschutz in Form einer Beratung und ggfs. außergerichtlichen Vertretung durch den Justiziar des DBRD, wenn hinreichende Erfolgsaussichten bestehen.
In Einzelfällen kann, wenn auch von Interesse für den Verband, Rechtsschutz in Form einer anwaltlichen Vertretung durch den Justiziar des DBRD vor Gericht geleistet werden.
Eine fristwahrende Kündigungsschutzklage durch den Justiziar des DBRD ist stets inkludiert.
Auch hier sind Sexualdelikte und Streitigkeiten zwischen Mitgliedern ausgeschlossen.