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Konferenz 10 Jahre NotSanG des DBRD

Es war ein festlicher Tag in Berlin um würdig den 10-jährigen Geburtstag des Notfallsanitätergesetzes (NotSanG) zu feiern.
Nach Grußworten der parlamentarischen Staatsekretärin aus dem Gesundheitministerium Frau Dittmer und dem gesundheitspolitischen Sprecher von Bündnis 90/ die Grünen Dr. Janosch Dahmen war der Tag geprägt von intensiven Diskussionsrunden. Im Fokus stand dabei die Umsetzung des NotSanG in der täglichen Praxis. Verschiedene Sichtweisen aus dem BV ÄELRD, NotSan-Schulen, DGINA, Notfallsanitäern und dem DBRD wurden vorgestellt und die Herausforderungen benannt.
Immer wieder wurde deutlich, dass leider die Arbeitsanweisungen der ÄLRD eines der wesentlichen Hemmnisse für das Wirksamwerden des NotSan sind und leider zudem einen Flickenteppich über Deutschland darstellen. Die breit konsentierte und gründlich ausgearbeitete Einigung des Pyramidenprozesses kommt leider ebenso wenig zur Wirkung, wie die konsequente Ausrichtung des Handels und der Handlungsempfehlungen an wissenschaftlichen Leitlinien und Herstellerangaben und den Regeln der Kunst. Deutlich wurde aber ebenso, dass durch den Gesetzgeber weitgehend geeignete Regelungen getroffen wurden, um dem Patienten die hochpreisige und intensive Ausbildung in Form geeineter Therapien anzubieten.

    Ein weiteres großes Themenfeld war der anhaltend hohe Grad an Notarztalarmierungen. Ziel war es eigentlich, dass die Zahl der Notarztalarmierungen mit Einführung des NotSan zu reduzieren. Leider kommt dies noch nicht zur Wirksamkeit und schafft so ein teures System mit unnötigen Alarmierungen. Allerdings betonen alle Beteiligten, beispielsweise die BAND und der DBRD die Notwendigkeit der weiteren gemeinsamen Diskussion und Entwicklung. Notärzte müssen zukünftig zu Einsätzen alarmiert werden, bei denen ihre Kompetenzen auch gebraucht werden.
    Die Sorge vor juristischen Auseinandersetzungen und die Einordnung des im Jahre 2021 geschaffenen § 2a NotSanG mit daraus resuliterender Heilkundekompetenz waren ein weiterer wichtiger Baustein. Dieses Themenfeld konnte aus berufspolitischer Sicht, aus Sicht eines ÄLRD und auch aus Sicht des Juristen beleuchtet werden. Die Wichtigkeit des § 2a NotSanG und auch die Urteile zu dieser Thematik machen Mut für die Zukunft und ermöglichen den motivierten und gut ausgebildeteten NotSan einen positiven Blick in die Zukunft. Es ist Zeit, einige alte Fesseln und Restriktionen abzulegen und positiv die Herausforderugnen der Zukunft anzunehmen.

    Das Arbeitsumfeld Rettungsdienst ist und bleibt ein wichtiger und sinnstiftender Arbeitsplatz für NotSan mit guten Zukunftschancen.