Stellungnahme zum Umsetzungsschreiben des Innenministeriums und der Ärztlichen Leiter Rettungsdienst Baden-Württemberg vom 02.04.2020
Das Innenministerium und die Ärztlichen Leiter Rettungsdienst der Regierungspräsidien in Baden-Württemberg haben schon am 2. April 2020 ein Konzept zur Umsetzung eines "Gesetzes zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite" im Rettungsdienst Baden-Württemberg vorgelegt. Die DBRD Landesgruppe Baden-Württemberg begrüßt die rasche Reaktion des Innenministeriums und der ÄLRD ausdrücklich. Auch aus Sicht des DBRD ist die Aufrechterhaltung einer hochqualifizierten Notfallversorgung essentiell. Gerade in diesen Tagen ist es wichtig, sich für eine hochwertige Patientenversorgung und sinnvolle Nutzung aller Ressourcen in der Notfallversorgung zu engagieren.
Die Änderungen im Infektionsschutzgesetz ermöglichen hier den Notfallsanitätern erlernte und im Sinn des Patienten erforderliche heilkundliche Maßnahmen durchzuführen, ohne sich dabei auf den rechtfertigenden Notstand berufen zu müssen. Dies verbessert die Rechtssicherheit der Notfallsanitäter bei der Berufsausübung entscheidend.
Im Umsetzungsschreiben gelten die Handlungsempfehlungen Baden-Württemberg, Version 3.0 aus 2018 als Vorgabe. Zwar lässt sich hinterfragen, ob die Durchführung heilkundlicher Maßnahmen auf die Handlungsempfehlungen eingeschränkt werden dürfen – da aber alle Notfallsanitäter in Baden-Württemberg auf die Handlungsempfehlungen geschult und danach geprüft wurden, erkennt der DBRD an, dass dies der kleinste gemeinsame Nenner ist. Dieser wird zu einer landesweiten Homogenisierung des Versorgungsniveaus der uns anvertrauten Patienten beitragen.
Gerade aber unter diesem Blickwinkel zeigt sich, wie wichtig eine regelmäßige Aktualisierung und Anpassung auch der Handlungsempfehlungen ist. Deswegen fordert der DBRD eine zeitnahe Überarbeitung und unterstützt diesen Prozess ausdrücklich. Gleichzeitig verweist der DBRD darauf, dass zwar die aktuelle Notlage die Durchführung heilkundlicher Maßnahmen durch Notfallsanitäter ermöglicht, jedoch muss dies auch nach der epidemischen Lage entsprechend übernommen werden. Hier gilt es weiterhin gemeinsam ein effizientes Rettungsdienstsystem zu ermöglichen und Notfallsanitätern ihren erlernten Handlungsraum zuzugestehen.
Die DBRD-Landesgruppe Baden-Württemberg möchte den positiven Weg mit dem Innenministerium und insbesondere mit den Ärztlichen Leitern Rettungsdienst im Dialog gerne fortsetzen.
Anmerkung: Um die Lesbarkeit der Informationen zu erleichtern, wird bei Personenbezeichnungen i.d.R. die männliche Form verwendet. Es sind jedoch jeweils männliche und weibliche Personen gemeint.
Die Stellungnahme kann hier heruntergeladen/betrachtet werden (PDF, 80 kb).
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