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Stellungnahme des DBRD zur Stärkung der Pflegekompetenzen

Der DBRD begrüßt das Vorhaben der Bundesregierung zur Stärkung der Pflegekompetenzen. Es ist wichtig und überfällig, dass Pflegepersonen mit den erforderlichen Kompetenzen ausgestattet werden, um auch eigenverantwortlich heilkundlich tätig zu werden. Die regelhaft dreijährige Ausbildung von Pflegepersonen erlaubt eine umfangreiche Kompetenzbildung. Diese müssen auch in der direkten Patientenversorgung zur Anwendung kommen.

Das wiederholte Aufgreifen von Ideen aus der letzten Legislatur zur Stärkung der Heilberufe ist sinnvoll. Vielerorts brechen ärztliche Versorgungsstrukturen weg und die Sicherstellung allein durch die Ärzteschaft ist nicht tragfähig. Die Nutzung umfangreicher und oftmals viel zielgerichtet zugeschnittener Kompetenzen spezifischer Heilberufe ist der richtige Weg, um einerseits Versorgung sicherzustellen und zugleich die Qualität zu steigern.

Die sofortige Diskussion, insbesondere durch konservative Vertreter der Ärzteschaft, in diversen Pressestatements war erwartbar und macht erneut deutlich, dass diese Vertretungen lediglich auf die Absicherung ihrer Stellung bedacht sind, dabei aber die Versorgungsrealität gänzlich außer Acht lassen. Wir hoffen sehr, dass sich die Pflegepersonen durch die überfälligen, auch heilkundlichen Kompetenzausweitungen weiter emanzipieren und ihren Anteil an der Patientenversorgung ausbauen.

Dieser sinnvolle Ansatz der Bundesregierung muss nach Ansicht des DBRD auch für den Bereich des Rettungsdienstes weiterverfolgt und ausgebaut werden. Auch wenn bereits viele gesetzliche Regelungen zum Handeln unter arztersetzender Substitution durch Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter geschaffen wurden, wird doch vielerorts das Wirksamwerden behindert. Nach wie vor müssen sich Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter immer wieder rechtfertigen und werden teilweise durch arbeitsrechtliche Repressionen an ihrer Arbeit gehindert.

Diesbezüglich hoffen wir unter anderem auf eine weitere Novellierung des BtMG. Auch hier zeigt sich leider, dass die Ärztlichen Leitungen nicht gewillt sind, flächendeckend die Schmerzlinderung mit Betäubungsmitteln zuzulassen, obwohl dies nun rechtssicher möglich ist. Es ist daher unumgänglich, hier rechtliche Regelungen zur Anwendung von Betäubungsmitteln durch Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitätern zu schaffen. Wir hoffen, dass die Bundesregierung daher den sinnvollen, lösungsorientierten und modernen Weg bis zur Neuregelung der Heilkunde weiterverfolgt und das überholte Heilpraktikergesetz aus dem Jahre 1939 endlich durch eine moderne Gesetzgebung ersetzt, die neben Ärzten anderen Heilberufen das Ausüben der erlernten Berufskompetenzen erlaubt. Ziel muss es sein, den Versorgungsbedarf der Patienten in den Mittelpunkt zu stellen. Dies ermöglicht auch neue Freiräume für ärztliche Versorgungen in Bereichen, wo diese notwendig und geboten ist.

Zusammenfassend begrüßen wir den mutigen und zukunftsgerichteten Schritt zu mehr, auch heilkundlichen, Kompetenzen für Pflegepersonen und hoffen auf umfangreiches Wirksamwerden. Auch der konsequente Ausbau der eigenverantwortlichen heilkundlichen Kompetenzen für Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter ist dringend erforderlich, um für den Rettungsdienst den Weg zu einer modernen patientenzentrierten Notfallversorgung zu ebnen. Dies beinhaltet auch den flächendeckenden Einsatz von Schmerzmitteln aus dem Bereich der Betäubungsmittel. Der DBRD steht hier für einen konstruktiven Austausch jederzeit zur Verfügung.


Lübeck, 19.08.2025

Für den Vorstand, Beirat und Ärztlichen Beirat


Frank Flake
1. Vorsitzender

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