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Berufs-Haftpflichtversicherung für Rettungsassistenten und Rettungssanitäter

Foto: unsplash/Free To Use Sounds

Alle Rettungsassistenten und Rettungssanitäter sind über den DBRD haftpflichtversichert.

Dies gilt auch für Auszubildende zum Notfallsanitäter und Rettungssanitäter.

Es gilt eine Deckung, wenn und soweit Versicherungsschutz durch eine Haftpflichtversicherung der aufnehmenden Arbeitsstelle oder Praktikumsstelle nicht gegeben ist oder eine Freistellungsverpflichtung nicht besteht.