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11.12.2011 - Sitzung zum Rettungsassistentengesetz

Auf Einladung der Bundestagsabgeordneten Jens Ackermann (FDP-Fraktion) und Lothar Riebsamen (CDU/CSU-Fraktion) trafen sich die Mitglieder der Unterarbeitsgruppe Finanzen, zu der auch der DBRD gehört, zur Novellierung des Rettungsassistentengesetzes (RettAssG) am 01.12.2011 in Berlin. Die Mitglieder berichteten von der Zusammenarbeit und der Berechnung der vermutlichen Kosten bei einer dreijährigen Ausbildung. Noch ist unklar, wer für die Kosten aufkommen wird. Der Referentenentwurf zur Novellierung des RettAssG soll offensichtlich im 1. Quartal 2012 den Mitgliedern des Gesundheitsausschusses im Bundestag zugestellt werden. Eine Verabschiedung des neuen Berufsgesetzes könnte demnach im 4. Quartal 2012 erfolgen. Der 1. Vorsitzende des DBRD, Marco K. König, stellte noch einmal heraus, dass eine zeitnahe Novellierung des RettAssG absolut notwendig ist, um den jetzigen und zukünftigen Herausforderungen an den deutschen Rettungsdienst gerecht zu werden.

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